02.09.2018, 10:09
Einen wunderschönen guten Morgen,
die Aufgabe eines verantwortlichen Mitarbeiters für Lebensmittelhygiene ist es ja eigentlich, in Bezug auf wissenschaftliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse und vor allem im Hinblick auf die vielen Gesetze und Verordnungen immer auf dem Laufenden zu bleiben. Und ... Hand aufs Herz, wir sind alle bestens informiert, weil wir ja regelmäßig Newsletter bekommen ... ;-) und lesen.
Leider hat es mich diese Woche durch eine Auditorin kalt erwischt. Sie wollte doch tatsächlich Analysen im Hinblick auf ein geändertes Gesetz sehen. Zwar hatte ich die Änderung mitbekommen ... - in allein drei Newslettern, gerade nachgeschlagen ... - doch Pech gehabt. So stand ich wie ein dummer August da. So werde ich meine Texte, zumindest in dieser Rubrik, aus Trotz jetzt auch signieren.
Nun habe ich mir überlegt, dass es ja nicht jedem so gehen muss. Ich möchte daher hier im Forum eine neue Unterrubrik gründen, der ich ein- bis zweimal im Monat ein wenig Leben einhauchen möchte. Da wir ja eigentlich alle wissen, dass es diese und jene Änderung gibt - und auch diese Rubrik nicht auf Vollständigkeit ausgerichtet sein kann - wollte ich sie eigentlich: "Upps, da war doch noch was" nennen. Doch während des Schreibens fällt mir eine Kolumne aus der Zeitschrift "Das Magazin" ein, welche ich hier sehr lobend erwähnen möchte, bei der ich ein klein wenig klaue und diese Rubrik "Wiedergelesen" nennen werde. Ich hoffe, es kommt nicht gleich eine Unterlassungklage.
@ Vorstand: Eventuelle Kosten gehen auf meine Kappe.
Natürlich versuche ich euch auch über aktuelle Änderungen zu informieren und hoffe, ihr beteiligt euch an dieser Rubrik. Für alle Leser, die im Qualitätsmanagement arbeiten. Natürlich würde sich unser Verein sehr freuen, wenn ihr im nächsten Audit / der nächsten Kontrolle auf die Frage: "Wie erfahren Sie, ob sich gesetzliche Regelungen geändert haben?" sagen würdet: "durch den FKLMH." Um ein kleines Feedback zu bekommen, habe ich an dieses Vorwort eine Umfragen gehängt.
Euer "dummer" Laganon
WICHTIG: Wir haben im Moment unter unseren Mitgliedern keinen Juristen, der die fachlichen Erörterungen in den nachfolgenden Texten prüfen kann. Deshalb stellen die nachfolgenden Texte immer die persönliche Interpretation des Verfassers dar und sind durch die Nutzer immer zu prüfen.
die Aufgabe eines verantwortlichen Mitarbeiters für Lebensmittelhygiene ist es ja eigentlich, in Bezug auf wissenschaftliche Entwicklungen, neue Erkenntnisse und vor allem im Hinblick auf die vielen Gesetze und Verordnungen immer auf dem Laufenden zu bleiben. Und ... Hand aufs Herz, wir sind alle bestens informiert, weil wir ja regelmäßig Newsletter bekommen ... ;-) und lesen.
Leider hat es mich diese Woche durch eine Auditorin kalt erwischt. Sie wollte doch tatsächlich Analysen im Hinblick auf ein geändertes Gesetz sehen. Zwar hatte ich die Änderung mitbekommen ... - in allein drei Newslettern, gerade nachgeschlagen ... - doch Pech gehabt. So stand ich wie ein dummer August da. So werde ich meine Texte, zumindest in dieser Rubrik, aus Trotz jetzt auch signieren.

Nun habe ich mir überlegt, dass es ja nicht jedem so gehen muss. Ich möchte daher hier im Forum eine neue Unterrubrik gründen, der ich ein- bis zweimal im Monat ein wenig Leben einhauchen möchte. Da wir ja eigentlich alle wissen, dass es diese und jene Änderung gibt - und auch diese Rubrik nicht auf Vollständigkeit ausgerichtet sein kann - wollte ich sie eigentlich: "Upps, da war doch noch was" nennen. Doch während des Schreibens fällt mir eine Kolumne aus der Zeitschrift "Das Magazin" ein, welche ich hier sehr lobend erwähnen möchte, bei der ich ein klein wenig klaue und diese Rubrik "Wiedergelesen" nennen werde. Ich hoffe, es kommt nicht gleich eine Unterlassungklage.

@ Vorstand: Eventuelle Kosten gehen auf meine Kappe.

Natürlich versuche ich euch auch über aktuelle Änderungen zu informieren und hoffe, ihr beteiligt euch an dieser Rubrik. Für alle Leser, die im Qualitätsmanagement arbeiten. Natürlich würde sich unser Verein sehr freuen, wenn ihr im nächsten Audit / der nächsten Kontrolle auf die Frage: "Wie erfahren Sie, ob sich gesetzliche Regelungen geändert haben?" sagen würdet: "durch den FKLMH." Um ein kleines Feedback zu bekommen, habe ich an dieses Vorwort eine Umfragen gehängt.
Euer "dummer" Laganon
WICHTIG: Wir haben im Moment unter unseren Mitgliedern keinen Juristen, der die fachlichen Erörterungen in den nachfolgenden Texten prüfen kann. Deshalb stellen die nachfolgenden Texte immer die persönliche Interpretation des Verfassers dar und sind durch die Nutzer immer zu prüfen.
"Wenn Du das Umögliche ausgeschlossen hast, dann ist das, was übrig bleibt, die Wahrheit, wie unwahrscheinlich sie auch ist" Sir Arthur Canon Doyle